Heizkosten um 15 Prozent kürzen: Wann das erlaubt ist
Werden Heizkosten nicht nach Verbrauch abgerechnet oder fehlen fernablesbare Zähler, darfst du kürzen.
Verbrauch muss zählen
Die Heizkostenverordnung verlangt, dass 50 bis 70 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch verteilt werden. Der Rest darf nach Wohnfläche verteilt werden.
Rechnet der Vermieter komplett nach Fläche ab, obwohl eine verbrauchsabhängige Abrechnung möglich wäre, darfst du deinen Anteil nach § 12 HeizkostenV um 15 Prozent kürzen.
Weitere Kürzungsrechte
Seit der Novelle der Heizkostenverordnung müssen neu eingebaute Zähler fernablesbar sein, und Mieter haben Anspruch auf monatliche Verbrauchsinformationen. Fehlen diese, ist eine Kürzung um jeweils 3 Prozent möglich.