Frist für die Nebenkostenabrechnung: Wann ist es zu spät?
Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums muss die Abrechnung bei dir sein. Kommt sie später, musst du nichts nachzahlen.
Zwölf Monate für den Vermieter
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss dir die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Endet der Zeitraum am 31. Dezember 2025, muss die Abrechnung bis zum 31. Dezember 2026 in deinem Briefkasten sein.
Entscheidend ist der Zugang bei dir, nicht das Datum auf dem Schreiben. Kommt die Abrechnung zu spät, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Ein Guthaben muss er dir trotzdem auszahlen.
Zwölf Monate für dich
Auch du hast eine Frist: Einwendungen musst du spätestens zwölf Monate nach Zugang der Abrechnung erheben. Danach kannst du dich nur noch auf Fehler berufen, die du nicht zu vertreten hast. Der NebenkostenFuchs rechnet dir dieses Datum aus.
Tipp
Notiere dir das Eingangsdatum auf dem Umschlag. Verschicke deinen Widerspruch per Einwurf-Einschreiben, damit du den rechtzeitigen Zugang beweisen kannst.