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Belegeinsicht: So prüfst du die Rechnungen hinter deiner Abrechnung

Du hast das Recht, alle Originalbelege einzusehen. Bis dahin musst du eine Nachzahlung nicht leisten.

Dein Recht auf Einsicht

Nach § 259 BGB darfst du die Rechnungen, Verträge und Zahlungsbelege einsehen, die der Abrechnung zugrunde liegen. Das gilt für alle Positionen, auch für die Verteilung nach Wohnfläche oder Personen.

Solange der Vermieter die Einsicht verweigert, ist eine Nachforderung nicht fällig (BGH, VIII ZR 189/17). Die Einsicht findet in der Regel im Büro der Verwaltung statt. Fotos mit dem Handy sind erlaubt.

Worauf du achten solltest

  • Stimmen Rechnungsbeträge und Zeiträume mit der Abrechnung überein?
  • Enthalten Rechnungen Reparaturen, Material oder Anfahrten für Reparaturen?
  • Wurden Kosten für Gewerbeeinheiten im Haus vorab abgezogen?
  • Stimmen die Wohnflächen und Personenzahlen?
  • Gibt es Rechnungen aus einem anderen Jahr?

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